BABYSITTER: ANMELDUNG UND VERSICHERUNG IN ÖSTERREICH
Babysitter zu sein, ist eine sehr große Verantwortung. Obwohl es von vielen Familien auf die leichte Schulter genommen wird, sollte man niemals unterschätzen, wie wichtig es ist, sowohl seinen Babysitter gut überlegt auszusuchen, als auch als Babysitter sehr überlegt und verantwortungsbewusst an die Sache heranzugehen. Es kann nämlich jedem Babysitter, egal wie viel Erfahrung er hat und wie vorsichtig und besonnen er ist, etwas passieren.
Genau so, wie jede Familie nicht davor geschützt ist, Fehler zu machen oder einen Unfall zu haben, kann es auch einem Babysitter mit hoher Qualifikation mal passieren, dass ein Unfall geschieht. Und wenn das Unfassbare geschehen ist und sich ein Kind beim Spielen einfach mal verletzt hat oder sonst etwas passiert ist, bemüht man sich so gut man kann, den Schaden zu begrenzen und so schnell wie möglich für Hilfe und eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Was man dann meist erst danach bedenkt, ist, wer für die Kosten dieser Situation aufkommen soll. Natürlich glaubt man, dass die Versicherung alles regeln wird. Und das tut natürlich auch eine Versicherung, aber natürlich auch nur, wenn man sich vorher darum gekümmert und alles korrekt angemeldet und eingetragen hat. Da es mit dem Wohl seines Kindes nichts zu spaßen gibt, sollte man also von Anfang an seinen Babysitter bei der Versicherung in Österreich anmelden, und zwar als Geringverdiener in der geringfügigen Beschäftigung in der Kategorie haushaltsnahe Dienstleistung. Um als geringfügige Beschäftigung zu gelten, darf man nicht mehr als 376,00 Euro verdienen. Da sich dieser Betrag aber jedes Jahr etwas verschieben kann und auch von Land und Region abhängig sein könnte, ist es sinnvoll, sich über die genaue Höhe noch einmal zu informieren, um nichts falsch zu machen. Da der Betrag zu gering ist um Abgaben zu leisten sind zwar Brutto und Nettobetrag identisch, aber der Babysitter muss vom Arbeitgeber auch bei der Versicherung angemeldet werden und kann sich freiwillig in die Krankenversicherung oder Pensionsversicherung eintragen.
In Österreich wird diese Art von Arbeitsverhältnis ohne Probleme und großen bürokratischen Aufwand mit Dienstleistungscheck (DLS) eingetragen und damit ist man dann auch automatisch unfallversichert. So einen Dienstleistungscheck kauft man als Arbeitgeber in der Trafik oder praktischerweise auch bei der Post. Jedesmal zahlt der Arbeitgeber 20 Cent mehr, als der Check wert ist, um damit für seinen Babysitter die Unfallversicherung in Österreich abzudecken. Damit sind dann beide auf der sicheren Seite und können sich entspannen. Dazu wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Beiblatt von beiden für die Versicherung ausgefüllt und zusammen mit den Checks bei der zuständigen Gebietskrankenkasse abgegeben. Natürlich kann mittlerweile so ein Formular auch ganz einfach online ausgefüllt werden. Der Betrag sollte von beiden zusammen entschieden werden, muss aber unter der erwähnten Obergrenze und natürlich über der Mindestlohnsgrenze für Österreich liegen. Obwohl es nur möglich ist, so ein Arbeitsverhältnis nur für einen Monat abzuschliessen, kann es immer wieder und auch mit der gleichen Person abgeschlossen werden. Der Dienstleistungscheck für die verrichtete Arbeit des Babysitters wird vom Arbeitnehmer wieder bei der Krankenkasse in Österreich eingereicht. Anschliessend wird dann der Betrag auf das Konto des Babysitters überwiesen.
Genau so, wie jede Familie nicht davor geschützt ist, Fehler zu machen oder einen Unfall zu haben, kann es auch einem Babysitter mit hoher Qualifikation mal passieren, dass ein Unfall geschieht. Und wenn das Unfassbare geschehen ist und sich ein Kind beim Spielen einfach mal verletzt hat oder sonst etwas passiert ist, bemüht man sich so gut man kann, den Schaden zu begrenzen und so schnell wie möglich für Hilfe und eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Was man dann meist erst danach bedenkt, ist, wer für die Kosten dieser Situation aufkommen soll. Natürlich glaubt man, dass die Versicherung alles regeln wird. Und das tut natürlich auch eine Versicherung, aber natürlich auch nur, wenn man sich vorher darum gekümmert und alles korrekt angemeldet und eingetragen hat. Da es mit dem Wohl seines Kindes nichts zu spaßen gibt, sollte man also von Anfang an seinen Babysitter bei der Versicherung in Österreich anmelden, und zwar als Geringverdiener in der geringfügigen Beschäftigung in der Kategorie haushaltsnahe Dienstleistung. Um als geringfügige Beschäftigung zu gelten, darf man nicht mehr als 376,00 Euro verdienen. Da sich dieser Betrag aber jedes Jahr etwas verschieben kann und auch von Land und Region abhängig sein könnte, ist es sinnvoll, sich über die genaue Höhe noch einmal zu informieren, um nichts falsch zu machen. Da der Betrag zu gering ist um Abgaben zu leisten sind zwar Brutto und Nettobetrag identisch, aber der Babysitter muss vom Arbeitgeber auch bei der Versicherung angemeldet werden und kann sich freiwillig in die Krankenversicherung oder Pensionsversicherung eintragen.
In Österreich wird diese Art von Arbeitsverhältnis ohne Probleme und großen bürokratischen Aufwand mit Dienstleistungscheck (DLS) eingetragen und damit ist man dann auch automatisch unfallversichert. So einen Dienstleistungscheck kauft man als Arbeitgeber in der Trafik oder praktischerweise auch bei der Post. Jedesmal zahlt der Arbeitgeber 20 Cent mehr, als der Check wert ist, um damit für seinen Babysitter die Unfallversicherung in Österreich abzudecken. Damit sind dann beide auf der sicheren Seite und können sich entspannen. Dazu wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Beiblatt von beiden für die Versicherung ausgefüllt und zusammen mit den Checks bei der zuständigen Gebietskrankenkasse abgegeben. Natürlich kann mittlerweile so ein Formular auch ganz einfach online ausgefüllt werden. Der Betrag sollte von beiden zusammen entschieden werden, muss aber unter der erwähnten Obergrenze und natürlich über der Mindestlohnsgrenze für Österreich liegen. Obwohl es nur möglich ist, so ein Arbeitsverhältnis nur für einen Monat abzuschliessen, kann es immer wieder und auch mit der gleichen Person abgeschlossen werden. Der Dienstleistungscheck für die verrichtete Arbeit des Babysitters wird vom Arbeitnehmer wieder bei der Krankenkasse in Österreich eingereicht. Anschliessend wird dann der Betrag auf das Konto des Babysitters überwiesen.